Entlastungsleistungen: Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige und Angehörige
Die Entlastungsleistungen sind ein zentrales Unterstützungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige. Sie bieten eine breite Palette an Hilfen, um den Alltag zu erleichtern und Überlastung zu verhindern. Besonders pflegende Angehörige, die oft stark eingebunden sind, profitieren von dieser Entlastung. Die pflegebedürftigen Personen selbst erhalten durch die Leistungen wertvolle Unterstützung, die es ihnen ermöglicht, weiterhin ein selbstbestimmtes Leben zu führen, auch wenn bestimmte Aufgaben des täglichen Lebens schwerfallen.
Welche Leistungen umfassen die Entlastungsangebote?
Die Entlastungsleistungen sind vielfältig und decken verschiedene Bereiche des Alltags ab. Sie werden individuell auf die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person abgestimmt und können folgende Hilfen umfassen:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Darunter fallen Tätigkeiten wie das Reinigen der Wohnung, das Staubsaugen, das Waschen und Bügeln von Wäsche sowie das Wechseln der Bettwäsche. Auch die Müllentsorgung oder das Sauberhalten von häufig genutzten Flächen (z.B. Küche und Bad) gehören dazu.
- Unterstützung bei Einkäufen: Hierzu zählt das Erledigen von Lebensmitteleinkäufen oder das Abholen von Rezepten und Medikamenten aus der Apotheke. Die Unterstützung kann auch den Begleitservice umfassen, bei dem die pflegebedürftige Person zu den Einkäufen mitgenommen wird, um Selbstständigkeit zu fördern.
- Begleitung zu Arzt- und Behördenterminen: Bei wichtigen Terminen, wie z.B. Arztbesuchen oder Gesprächen bei Behörden, kann eine Begleitung organisiert werden. Dies gibt nicht nur Sicherheit, sondern hilft auch bei der Bewältigung der oft stressigen Terminabwicklung.
- Alltagsbetreuung und soziale Begleitung: Um Isolation zu vermeiden, sind soziale Aktivitäten wie Gespräche, gemeinsames Vorlesen, Gesellschaftsspiele oder auch kreative Tätigkeiten Teil der Entlastungsleistungen. Solche Aktivitäten strukturieren den Alltag und wirken sich positiv auf das emotionale Wohlbefinden der betreuten Person aus.
- Hilfe bei der Organisation von Anträgen und Schriftverkehr: Oft müssen zahlreiche Formulare ausgefüllt und Anträge gestellt werden, besonders bei der Pflegebedürftigkeit. Entlastungsleistungen bieten hierbei Unterstützung, um bürokratische Hürden leichter zu überwinden und den Kontakt zu Behörden zu pflegen.
Für wen sind Entlastungsleistungen geeignet?
Anspruch auf Entlastungsleistungen haben pflegebedürftige Personen mit einem Pflegegrad, die in ihrem Alltag auf Unterstützung angewiesen sind. Dies betrifft vor allem:
- Ältere Menschen, die aufgrund von körperlichen Einschränkungen Hilfe bei Alltagsaufgaben benötigen.
- Personen mit Demenz oder eingeschränkter Alltagskompetenz, die durch Begleitung und Betreuung unterstützt werden.
- Menschen mit körperlichen oder psychischen Erkrankungen, die spezielle Betreuung oder Hilfe bei der Bewältigung des Alltags benötigen.
- Pflegende Angehörige, die durch die Entlastungsleistungen eine Auszeit erhalten oder zeitweise vertreten werden.
Auch jüngere Menschen, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung eingeschränkt sind, können von den Entlastungsleistungen profitieren. Die Leistungen sind flexibel gestaltet, sodass sie an die individuellen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person angepasst werden können.
Welche Vorteile bieten Entlastungsleistungen?
Entlastungsleistungen tragen maßgeblich dazu bei, den Alltag der pflegebedürftigen Person zu erleichtern und das Wohlbefinden zu steigern. Gleichzeitig bieten sie eine spürbare Entlastung für pflegende Angehörige, die oft die Hauptverantwortung tragen. Die wichtigsten Vorteile im Überblick:
- Erhalt der Selbstständigkeit: Pflegebedürftige Personen erhalten gezielte Unterstützung, um möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in ihrem eigenen Zuhause führen zu können.
- Entlastung der Angehörigen: Pflegende Angehörige, die häufig unter physischer und psychischer Belastung stehen, können regelmäßige Pausen einlegen, was langfristig ihre eigene Gesundheit schützt.
- Verbesserung der Lebensqualität: Durch die Unterstützung im Haushalt und bei Alltagsaktivitäten wird die Lebensqualität der betreuten Person deutlich gesteigert.
- Sicherheit und Geborgenheit: Die regelmäßige Anwesenheit von Betreuungspersonen sorgt für Sicherheit im Alltag und gibt den pflegebedürftigen Personen das Gefühl, nicht alleine zu sein.
- Förderung sozialer Kontakte: Gemeinsame Aktivitäten wie Spaziergänge, Vorlesen oder Gespräche verhindern soziale Isolation und wirken sich positiv auf das emotionale Wohlbefinden aus.
- Individuelle Betreuung: Da die Entlastungsleistungen flexibel gestaltet sind, können sie exakt auf die Bedürfnisse der betreuten Person zugeschnitten werden.
Wie werden Entlastungsleistungen finanziert?
Die Finanzierung der Entlastungsleistungen erfolgt über die Pflegeversicherung. Personen mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat. Dieser Betrag kann nicht ausgezahlt, sondern nur zur Deckung von Kosten für anerkannte Entlastungsdienste genutzt werden wie zum Beispiel Pflegeklar.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei Bedarf die sogenannte Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Dies ermöglicht pflegenden Angehörigen eine Auszeit von der Pflege, während die Pflegeperson weiterhin versorgt wird. Der jährliche Anspruch auf Verhinderungspflege beträgt bis zu 1.612 Euro.
In bestimmten Fällen können auch Teile der Pflegesachleistungen (bis zu 40%) in Entlastungsleistungen umgewandelt werden, insbesondere dann, wenn diese für die pflegebedürftige Person gerade wichtiger sind.
Sollte das Budget der Pflegeversicherung ausgeschöpft sein, können zusätzliche Leistungen durch Eigenbeteiligung der pflegebedürftigen Person oder ihrer Angehörigen finanziert werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich vorab über alle Finanzierungsmöglichkeiten beraten zu lassen, um das volle Potenzial der Pflegeversicherung auszuschöpfen.
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